Wir gestalten Textilien für Handelsunternehmen – strategisch, nachhaltig, markenstärkend.
Seit über 25 Jahren gestalten wir mit Leidenschaft und Expertise individuelle und markenstarke Home Kollektionen – kreativ, nachhaltig & mit Blick für das große Ganze. Für renommierten Kund:innen wie:

















DIE AGENTUR
Wir verbinden markenstärkendes Design mit Wirtschaftlichkeit und nachhaltigem Denken – für Wohntextilien, die nicht nur im Trend liegen, sondern Bestand haben.
Wir möchten Kollektionen nicht nur gestalten, sondern Marken durch einen durchdachten Designprozess stärken. Wir stehen für eine ganzheitliche Begleitung, die von der ersten Inspiration bis zur marktfertigen Produktion reicht.


Nach 12 Jahren in der Mode- und Textilbranche entschied ich mich Ende der 90er, meine eigene Agentur zu gründen, mit dem Wunsch, Dinge anders zu machen - ästhetischer, durchdachter, klarer. Geprägt von einer gestalterischen Kindheit zwischen Architektur, Handwerk, Mustern + Materialien, war es für mich ein natürlicher Schritt, meinen eigenen Weg im Textildesign zu gehen.
Heute, über drei Jahrzehnte später, begleiten wir Marken mit einem ganzheitlichen Anspruch – vom ersten Impuls bis zur fertigen Kollektion.
Mehr Information über mich und meine Expertise
Mit über 30 Jahren Erfahrung im Textildesign vereine ich Kreativität, technisches Know-how und strategisches Denken. Aufgewachsen in einem Umfeld, das von Gestaltung und Ästhetik geprägt war, entwickelte ich schon früh ein Gespür für Muster, Materialien und Farben. Diese Leidenschaft vertiefte ich durch mein Textildesign-Studium und praktische Erfahrungen in London und Paris.
Nach 12 Jahren in der Mode- und Textilbranche habe ich den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Schon in den ersten Jahren durfte ich mit Kunden wie Brigitte und Tchibo zusammenarbeiten und konnte als One-Woman-Show meine Kompetenz unter Beweis stellen. Auf dieser Basis entwickelte sich Schritt für Schritt ein starkes Team und eine etablierte Agentur.
Ich bringe nicht nur Kreativität und Präzision in jedes Projekt ein, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Anforderungen der Branche. Meine Stärke liegt darin, komplexe Ideen in marktorientierte, nachhaltige Lösungen zu übersetzen – und genau das ist der Kern meiner Arbeit: Marken gestalterisch zu stärken und meine Kunden langfristig und vertrauensvoll zu begleiten.
Mehr Information über die Agentur
Birgit Strehlow Textiledesign hat sich als Agentur durch langjährige Zusammenarbeit mit renommierten Partnern wie Hess Natur, Tchibo, Impressionen, Scantex, Trendelephant, Deerberg und vielen anderen als führende Adresse im Bereich Wohntextilien etabliert. Diese Kunden vertrauen der Agentur für ihre Fähigkeit, ästhetische und marktgerechte Kollektionen effizient und nachhaltig umzusetzen. Das Portfolio reicht von skandinavisch inspirierten Designs bis hin zu technisch anspruchsvollen Projekten und unterstreicht die Vielseitigkeit und Marktkompetenz der Agentur.
Birgit Strehlow Textiledesign fungiert nicht nur als kreativer Dienstleister, sondern auch als strategischer Partner. Mit tiefem Verständnis für Trends, Materialien und Zielmärkte stärkt die Agentur die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden. Jede Kollektion wird mit höchster Präzision entwickelt, um sowohl ästhetische als auch funktionale Ansprüche zu erfüllen. Die langjährigen Beziehungen zu globalen Marken belegen die Verlässlichkeit und den Erfolg der Agentur.
Die Autorität der Agentur gründet auf der Fähigkeit, die Herausforderungen der Textilbranche mit kreativer Exzellenz und professioneller Umsetzung zu meistern. Mit einem erfahrenen Team und einem weltweiten Netzwerk bietet die Agentur maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, die auf hochwertige, nachhaltige Kollektionen setzen.
UNSERE LEISTUNGEN
Jedes Textildesign beginnt mit einer Vision. Wir begleiten unsere Kunden mit Sorgfalt und strategischem Denken – von der ersten Idee bis zum marktfertigen Produkt.
Ob Sie nur ein einzelnes Design benötigen, eine produktionsreife Umsetzung auf Basis Ihres eigenen Konzepts suchen oder eine ganzheitliche Begleitung von der ersten Idee bis zur fertigen Kollektion wünschen – wir unterstützen Sie genau dort, wo Sie uns brauchen. Flexibel, zuverlässig und mit einem sicheren Gespür für Design und Markt.
Was macht eine Home Kollektion aus?
Eine Home Kollektion ist eine sorgfältig kuratierte Zusammenstellung von Designs, Farben, Mustern und Materialien, die eine gemeinsame gestalterische Handschrift tragen.
Sie entsteht aus einer Kombination von Marktanalysen, Trendforschung und kreativen Visionen und wird speziell für eine bestimmte Marke, Zielgruppe und Saison entwickelt.
Von Bettwäsche und Wohntextilien bis hin zu Badtextilien, Tischwäsche, Teppichen – eine Kollektion sorgt für eine stimmige Produktlinie, die sich harmonisch ins Sortiment eines Unternehmens einfügt und dessen Markenidentität stärkt.
Durch eine ganzheitliche Planung wird sichergestellt, dass alle Elemente – vom ersten Entwurf bis zur finalen Umsetzung – ästhetisch, funktional und marktorientiert sind.
Womit können wir Ihnen helfen?
Design Print & Pattern – Entwurf von Print, Gewebe, Stickerei
Sie haben ein Konzept für Ihre Kollektion und möchten dafür passende Prints, Gewebe oder Stickereien entwerfen lassen? Sie haben eine konkrete Idee und möchten diese gestalten und produktionsreif ausarbeiten lassen? Schreiben Sie uns!
Design Strategy - von der Trendanalyse zum markengerechten Konzept
Sie möchten, dass Ihre Home Kollektion mehr Gesicht bekommt, Ihre Marke stärkt und bessere Umsätze erwirtschaftet? Sie brauchen eine Orientierung, in welche Richtung Sie ihre Kollektion erneuern, aufräumen und vermarkten können, um sich besser am Markt zu positionieren? Schreiben Sie uns!
Design-to-Production – langfristiger Support von der Idee bis zur Produktionsfreigabe
Sie brauchen Profis, die Ihre Home Kollektion von A-Z betreuen? Sie brauchen neben der strategischen und gestalterischen Expertise auch Know-How über Produktionstechniken und Möglichkeiten? Sie brauchen ein Team, das die Überwachung der Mustererstellung bis zur Produktionsfreigabe übernimmt? Sie haben keine Designabteilung oder nicht die Kapazität diesen Part bei sich zu übernehmen? Dann sind Sie bei uns richtig. Lassen Sie sich ein Angebot von uns machen!
UNSERE ARBEIT
Wir denken in Strukturen, Farbräumen und Flächen. Immer mit dem Ziel, visuelle Klarheit, markenspezifische Ausdruckskraft und gestalterische Tiefe miteinander zu verbinden.
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Nicht das gefunden, was Sie sich vorgestellt haben? Wir freuen uns auf neue Herausforderungen und entwickeln gern etwas ganz Individuelles, das zu Ihrer Marke passt.
UNSERE ARBEIT: CASE STUDIES
Jede Zusammenarbeit bringt andere Anforderungen, Ziele und Möglichkeiten mit sich.
CASE STUDY 1:
Zurück zu den Wurzeln – aber neu gedacht
HESSNATUR Kollektion Frühjahr/Sommer 2022
Nach einer Phase stilistischer Neuausrichtung mit Fokus auf eine grafisch-moderne Sprache entschied sich Hess Natur ab Frühjahr/Sommer 2020, erfolgreiche Konzepte aus der Vergangenheit behutsam wieder aufzugreifen – mit dem Ziel, die bestehende Kundschaft stärker anzusprechen.
Gefragt war jedoch keine reine Wiederholung, sondern eine Weiterentwicklung: neue Impulse, sollten sich organisch in die Sehgewohnheiten der Zielgruppe einfügen.
Die Kollektion sollte emotional berühren und neue Kaufimpulse setzen – ohne zu überfordern.
Mehr über unseren Beitrag, das Ergebnis und unser Fazit
Unser Beitrag
In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Category Management, das die Zahlenbasis und Preisstruktur lieferte, haben wir das gestalterische Konzept der Kollektion entwickelt und umgesetzt.
Auf Basis einer fundierten Trendanalyse entstanden Farb- und Printkonzept. Wir entschieden uns für eine sanfte, feminine Modernität – farbstark, inspirierend und zugänglich
Danach folgten die Materialauswahl und die Entwürfe – abgestimmt auf die Markenidentität und oben beschrieben Zielsetzung. Die Umsetzung begleiteten wir eng mit den Lieferanten – bis zur Freigabe der Produktionsmuster.
Ergebnis
Die Kollektion traf den Nerv der Zeit. Mit einem klaren kreativen Profil und nah an der Kundschaft ermöglichte sie Hess einen großen wirtschaftlichen Erfolg.
Fazit
Die Zusammenarbeit mit Hess Natur war dabei geprägt von Leichtigkeit, Vertrauen und einer konstruktiven Dialogkultur. Ein Projekt, bei dem kreativer Anspruch, Freude am gemeinsamen Gestalten und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand gingen.

CASE STUDY 2:
Gestalterische Vielfalt ordnen – und Identität neu formen
SCANTEX Herbst/Winter 2019
Zum Zeitpunkt unseres Einstiegs fehlte es bei Scantex an einem schlüssigen Kollektionskonzept: Prints und Gewebe standen häufig unverbunden nebeneinander, Neuerungen blieben vereinzelt und wurden gestalterisch nicht integriert. Eine erkennbare Linie war kaum vorhanden. Die gestalterische Kraft, die Scantex einst ausgezeichnet hatte, war nicht mehr spürbar.
Mehr über unseren Beitrag, das Ergebnis und unser Fazit
Auftrag & Zielsetzung
Ziel war es, über drei aufeinanderfolgende Saisons hinweg eine neue gestalterische Klarheit zu etablieren – modern, nordisch und authentisch. Die Kollektionen sollten vertriebsseitig tragfähig und visuell anschlussfähig sein – für bestehende wie auch neue Handelspartner.
Unser Beitrag
In enger Abstimmung mit der Einkaufsleitung – die mit fundierten Zahlen und Sortimentsdaten die konzeptionelle Grundlage lieferte – entwickelten wir das komplette kreative Konzept: von der Trendanalyse über Farb- und Printentwicklung bis hin zum Kollektionsaufbau.
Ein besonderer Fokus lag auf der Weiterentwicklung der Gewebequalitäten – in direkter Zusammenarbeit mit den indischen Produktionspartnern. Hier konnten wir unser Materialverständnis, unsere Erfahrung in textiler Entwicklungsarbeit produktiv einbringen.
Neben der Gestaltung übernahmen wir in der HW19-Saison zusätzlich das Styling für das Fotoshooting – unter besonders herausfordernden Bedingungen: Kein Mietbudget für eine Location, ein Fotograf ohne Wohn- oder Interior-Erfahrung. Trotzdem gelang es, eine Bildsprache zu entwickeln, die der Neuausrichtung der Marke gerecht wurde und eine visuelle Aufbruchsstimmung erzeugte.
Ergebnis
Die Kollektionen wurden vom Vertrieb ausgesprochen positiv aufgenommen. Auch intern war die gestalterische Neuausrichtung spürbar motivierend. Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens ließ sich in der Kürze der Zeit jedoch nicht umkehren – ein Jahr nach dem Start der Zusammenarbeit musste Scantex Insolvenz anmelden.
Fazit
Die Arbeit mit Scantex war ein Projekt mit ungewöhnlich vielen offenen Baustellen – und dennoch geprägt von großem Vertrauen und kreativem Spielraum. Wir konnten innerhalb kurzer Zeit sichtbar neue Impulse setzen, die Designqualität deutlich steigern und eine Markenidentität zurückentwickeln, die ihre Wurzeln ebenso ernst nahm wie den Anspruch auf zeitgemäße Relevanz.
Besonders beeindruckt hat mich, wie kreativ und mit knappen Budget auch das Styling für die Fotoproduktion und des Messestands umgesetzt wurde. Das Ergebnis war durch und durch stimmig und wurde vom Vertrieb mit großer Begeisterung aufgenommen. Unsere Zusammenarbeit war geprägt von echtem Miteinander, gegenseitigem Vertrauen und dem Gefühl, gemeinsam etwas Wertvolles zu schaffen."

FAQ
Einige Fragen tauchen in der Zusammenarbeit immer wieder auf – hier beantworten wir die wichtigsten vorab.
Mit welchem Vorlauf sollten wir eine Zusammenarbeit anfragen?
Das hängt von der Größe des Projekts ab. Je kleiner, umso kurzfristiger ist eine Zusammenarbeit möglich. Handelt es sich nur um 1 einzelnen Entwurf, reicht es, wenn Sie uns 1 Woche Zeit geben. Wird es eine kleine Kollektion mit 3-4 Entwürfen und ca. 10 Artikeln? Dann wäre 1 Monat Vorlauf gut. Wird es ein richtig großer Wurf mit Trendresearch, Kollektionskonzept, Entwürfen etc., sollte der Vorlauf möglichst 3 Monate betragen.
Können wir auch mit bestehenden Designideen oder Moodboards zu Ihnen kommen?
Ja – auf jeden Fall! Es ist eine unserer Kernkompetenzen, in bestehende Konzepte hineinzuarbeiten und wir lieben ein gutes Briefing
Wie flexibel ist die Zusammenarbeit – begleiten Sie auch nur Teilbereiche des Prozesses?
Unbedingt. Wir unterstützen dort, wo Sie es brauchen. Sie bestimmen den Umfang und den Bereich.
Wie läuft der Entwicklungsprozess ab – und wie stark sind wir als Kunde eingebunden?
Wie stark Sie als Kunde eingebunden sind, entscheiden Sie. Jedem Print, jeder Kollektion liegt eine Trendrecherche, eine Marktanalyse und ein Konzept zu Grunde. Entweder haben Sie bereits Recherche, Analyse und das Konzept erstellt oder wir übernehmen das für Sie. Auf Grundlage des Konzepts entwerfen wir Prints, Gewebe, Embroideries. Wir empfehlen, für den konzeptionellen und den gestalterischen Teil eine enge Abstimmung, damit Ihr Projekt immer auf der Zielgeraden bleibt und der Kosten/Nutzen Effekt für Sie bestmöglich ist. D.h. wir haben 1 bis 2 mal pro Woche Videokonferenzen, Calls oder auch Kommunikation per Mail. Wir arbeiten gern mit dem Miroboard, damit jeder Mitwirkende immer über den aktuellen Stand informiert ist.
Sobald der Entwurf oder die Kollektion verabschiedet ist, beginnt die Umsetzung bei den Produzenten. Hier haben Sie auch wieder die Wahl. Wollen Sie das übernehmen oder sollen wir? Wir liefern alle Entwürfe mit allen für die Produzenten erforderlichen Angaben zur Umsetzung. Wenn gewünscht, senden wir diese zu den Produzenten weltweit und betreuen die Musterung bis hin zur Produktionsfreigabe. Bei Bedarf pflegen wir auch alle Daten in Ihrem PDM System. Dieser Part erfordert ähnlich viel Kommunikationsaufwand wie der 1. Teil, nur dass dieser spontaner und nicht so gebündelt abläuft, da es meist darauf ankommt, schnell zu entscheiden, damit die Musterung in der Time-line bleibt.
Arbeiten Sie ausschließlich im Bereich Heimtextilien oder auch darüber hinaus?
Nein – wir arbeiten auch für andere Bereiche. Wir kommen ursprünglich aus der DOB und haben auch schon für Porzellan und Papier gearbeitet. Eigentlich haben wir schon fast jedes Produkt mit Pattern versehen und kennen uns daher auch in vielen Bereichen bzgl. der technischen Umsetzbarkeit aus.
KONTAKT
Der Anfang guter Gestaltung liegt oft im gemeinsamen Denken. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
info@birgitstrehlow.de
Tel: 040 85 41 42 91
TESTIMONIALS





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Angaben gemäß § 5 TMG:
Birgit Strehlow
Birgit Strehlow Textile Design
Prahlst. 1-3
22765 Hamburg
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Telefax: 0049 (0) 40. 85 41 42 92
E-mail: info@birgitstrehlow.de
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Birgit Strehlow
Prahlst. 1-3
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Fotos
Fotos über uns und unser Büro:
Franziska Evers www.franziska-evers.de
Fotos aus den Projekten:
Für Verwendung der Fotos für die Projekte auf unserer Website haben wir die freundliche Genehmigung unserer Kunden.
Sander GmbH www.sander-kg.de
Deerberg GmbH www.deerberg.de
Hess Natur-Textilien GmbH www.hessnatur.com
Impressionen Versand www.impressionen.de
Ibena Textilwerke GmbH www.ibena.de
Paper + Design GmbH tabletop www.paper-design.de
Paperproducts Design GmbH www.ppd.de
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WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
- Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
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5. Plugins und Tools
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Allgemeine Geschäftsbediengungen (AGB)
BIRGIT STREHLOW TEXTILE DESIGN –
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DESIGN-VERTRÄGE UND VERTRAGSANGEBOTE
1.Geltung
Die nachstehenden Rahmenbedingungen gelten für alle Design-Verträge und Angebote von Birgit Strehlow Textile Design (nachstehend „BSTD“).
2.Definitionen
Im Sinne des Design-Vertrages bezeichnet
2.1 „Vorentwurf“ die Darstellung, Skizze, Zeichnung, die Einzel- und Besonderheiten nur angedeutet wiedergibt;
2.2 „Reinzeichnung“ die Darstellung, Skizze, Zeichnung, die Besonderheiten und Einzelheiten erkennen lässt;
2.3. „Prototyp“ das nach dem Feinentwurf bzw. den Fertigungszeichnungen erstellte Muster- oder Probestück, das dem späteren Serienmuster in Material und Maßen weitgehend entspricht;
2.4 „Fotomuster“ die Vorlage, die in ihrer Äußeren Anmutung exakt dem späteren Serienmuster entspricht und zwar in einer Qualität, die sie für die Verwendung als Prospektfoto geeignet macht;
2.5 „Produktionsmuster“ das abgenommene, zur Serienproduktion freigegebene Muster;
2.6 „Kollektion“ das Sortiment, bestehend aus mehreren unterschiedlichen Modellen;
2.7 „Designprodukt“ jede kreative Leistung, die erbracht wird;
2.8. „Leistungsphase“ die unterschiedlichen Abschnitte eines Gesamtauftrags;
2.9. „Musterung“ die Phase der Kollektionserstellung in der Reinzeichnungen an die Lieferanten weitergeleitet werden, Prototypen, Fotomuster und Produktionsmuster bestellt und beurteilt werden bis zur Freigabe des Produktionsmuster.
3.Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle das zu gestaltende Produkt betreffenden Informationen, insbesondere von Fertigung, Vertrieb, Handel sowie Zahlen und Ausrichtung des Designs, BSTD über die gesamte Entwicklungsphase unmittelbar und unverzüglich zugänglich gemacht werden. Dazu gehört auch die zeitnahe Beantwortung von E-Mails und Telefonaten.
3.2 Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist BSTD nur auf Grund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verpflichtet.
4.Vertraulichkeit
4.1 BSTD verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Design-Vertrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder die nach den Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwenden.
4.2 BSTD wird durch vertragliche Abreden die für sie tätigen Beschäftigten und Beauftragten verpflichten, dass diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unterlassen.
4.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von BSTD. Dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase zur Kenntnis gebrachten Ideen- und Modellstudien. Auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung gem. §§ 17 und 18 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird ausdrücklich hingewiesen.
4.4 Rechte aus der Entwicklungsphase, insbesondere Nutzungsrechte an vorgestellten Entwurfs- Modellvarianten gehen nicht auf den Auftraggeber über.
5.Leistungsfristen
5.1 Sind verbindliche Fristen zum Projektabschluss vereinbart, gilt folgendes:
5.2 Ggf. auftretende Verzögerungen infolge mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers sind von der Frist in Abzug zu bringen.
5.3 Ist die Nichteinhaltung der Frist auf eine erst nach Vertragsabschluss eintretende oder erkennbar werdende höhere Gewalt zurückzuführen, wird die Frist bei vorübergehender Natur der Störung bis zu deren Wegfall verlängert, längstens jedoch um 6 Monate. Gleiches gilt bei Streiks, unvorhersehbaren Betriebsstörungen oder Ereignissen, die BSTD nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern von BSTD eintreten.
6.Abnahme
6.1 Jede Leistungsphase wird gesondert abgenommen.
6.2 Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauf folgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.
6.3 Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Vertragsleistungen.
6.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden. Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers bleibt hiervon unberührt.
7.Kündigung durch den Auftraggeber
7.1 Wenn nicht in einem separatem Vertrag anders vereinbart, kann der Auftraggeber bis zur vollständigen Erbringung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.
7.2 Er kann auch aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kündigen.
7.3 Kündigt der Auftraggeber, so ist BSTD berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Vertragsleistungen incl. der Leistungsphase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt.
7.4 BSTD zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an. BSTD ist verpflichtet, zuvor dem Auftraggeber Gelegenheit zur Prüfung des Phasenabschlusses einzuräumen. Der Auftraggeber ist berechtigt innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Anzeige den Design-Vertrag mit Wirkung für die noch nicht durchgeführten Leistungsphasen zu kündigen.
7.5 Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von BSTD gefertigten Gegenstände, z.B. Ideenskizzen, Konzepte, Entwürfe und Modelle, sind BSTD unverzüglich zurückzugeben. Von BSTD angefertigte Dateien zu Vertragsleistungen sind vom Auftraggeber zu löschen; die Löschung hat der Auftraggeber auf Wusch zu bestätigen.
8.Gewährleistung und Haftung
8.1 Das von BSTD geschaffene Design-Produkt ist nach eigenem Wissensstand eine eigenständige, persönliche, geistige Schöpfung. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit oder Eigenart der dem Design-Produkt zugrunde liegenden Idee oder für die Rechtswirksamkeit oder Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten für den Vertragsgegenstand kann nicht gegeben werden.
8.2 BSTD haftet nicht für den mit der Vertragsleistung erzielbaren oder wirtschaftlichen Erfolg.
8.3 Infolge der an BSTD übertragenen Gestaltungsfreiheit und der damit verbundenen künstlerischen Eigenheiten kann der Auftraggeber aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) keine Nacherfüllungs- oder Gewährleistungsrechte herleiten.
8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design-Produkt eigenverantwortlich auf seine Funktionstauglichkeit und –Sicherheit, Realisierbarkeit sowie Verkäuflichkeit zu überprüfen, da der Schwerpunkt der von BSTD zu erbringenden Leistung im Bereich der Gestaltung liegt.
8.5 Die Haftung von BSTD für andere Schäden, als die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, wenn sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BSTD oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.6 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.7 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei BSTD geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9. Vergütung
9.1. Vereinbarte Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar nach Vereinbarung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
9.2. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
9.3. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die der Designer zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
9.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.5. Der Designer hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.
9.6. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungstellung fällig. Der Designer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungstellung fällig.
9.7. Nutzt der Auftraggeber Entwürfe erneut oder im größeren Umfang als vertraglich vorgesehen, so ist der verpflichtet, eine angemessene Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
10. Schutzrechte
10.1 Die Entwürfe, Zeichnungen, Erstschnitte, Prototypen und Dateien von BSTD sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 des Urheberrechtgesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. BSTD hat das Recht auf Urhebernennung. Über die Urhebernennung wird mit jeder Auftragsvergabe eine gesonderte schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Verletzt der Auftraggeber die Vereinbarung zum Recht auf Namensnennung, ist eine Vertragsstrafe zugunsten von BSTD in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
10.2 Die Werke von BSTD dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden; mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachten Zweck. Das Nutzungsrecht erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die gesamten Leistungsphasen.
10.3 Entwürfe und Reinzeichnungen von BSTD dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
10.4 Bei Verstoß gegen 10.3 ist der Auftraggeber verpflichtet, BSTD eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
10.5 Ist eine Lizenzgebühr und/oder eine erfolgsabhängige Vergütung (z.B. Umsatzbeteiligung) vereinbart, fallen die Nutzungsrechte mit Einstellung der Zahlung der Lizenzgebührenzahlung bzw. der erfolgsabhängigen Vergütung an BSTD zurück, ohne dass es dazu einer gesonderten Willenserklärung einer der Vertragsparteien bedarf. Dasselbe gilt, falls der Auftraggeber die Produktion nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss aller Leistungsphasen aufnimmt und innerhalb von 3 weiteren Monaten nach dem Design-Vertrag hergestellten Produkte zum Verkauf anbietet. Dasselbe gilt auch, wenn der Auftraggeber die Herstellung der vertragsgegenständlichen Produkte endgültig einstellt. Vom Auftraggeber für Leistungen von BSTD eingetragene gesetzliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patente) gehen in diesen Fällen gleichfalls auf BSTD über.
10.6 Nutzungsrechte an den Vorentwürfen, Varianten und Studien des endgültigen Design-Produktes werden nicht übertragen, da diese lediglich die Entwicklung und Entscheidungsfindung zur Auswahl eines endgültigen Entwurfs vorbereitet.
10.7 Entstehen während der Vertragszeit des Design-Vertrages bei BSTD schutzfähige Weiterentwicklungen oder Verbesserungen, erwirbt der Auftraggeber daran keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte.
10.8 Lizenzgebühren / erfolgsabhängige Vergütungen sind jeweils zum Schluss eines jeden Kalendervierteljahres vom Auftraggeber unter Vorlage einer prüffähigen Aufstellung abzurechnen und an BSTD innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende auszubezahlen.
10.9 Über den Umfang der vom Auftraggeber getätigten Nutzungen steht BSTD ein Auskunftsanspruch zu. BSTD ist berechtigt, die ihr gemeldeten Angaben zur Berechtigung der Lizenzgebühr durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der steuerberatenden Berufe durch Einsicht in die Bücher das Auftraggebers überprüfen zu lassen. Die Kosten der Beauftragung trägt der Auftraggeber, wenn sich seine Auskünfte als unrichtig herausstellen.
10.10 Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
11. Fremdleistungen
11.1 BSTD ist berechtigt, etwa zur Auftragserfüllung
notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hierzu BSTD erforderlichenfalls eine schriftliche Vollmacht.
11.2 Werden im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von BSTD abgeschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, BSTD im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Kosten für die Fremdleistung.
12.Herausgabe von Daten
12.1 BSTD ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wird dies durch den Auftraggeber gewünscht, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
12.2 Von BSTD zur Verfügung gestellte Datenträger, Dateien und Daten dürfen vom Auftraggeber nur mit Einwilligung von BSTD verändert werden.
12.3 BSTD haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von BSTD ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
13.Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare
13.1 Soll BSTD die Produktionsüberwachung und/oder Musterungsüberwachung durchführen, wird hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.
13.2 BSTD hat Anspruch auf kostenlose Überlassung eines Exemplars des Produkts, das mit Hilfe ihres Designs hergestellt wurde.
13.3 BSTD hat darüber hinaus Anspruch auf kostenlose Überlassung von je 10 Exemplaren eines Werbemittels, das für das von ihr gestaltete Produkt hergestellt wurde.
13.4 BSTD darf Ablichtungen des aufgrund ihrer Leistungen geschaffenen Produkts und darauf bezogene Werbemittel veröffentlichen und zu ihrer Eigenwerbung verwenden.
14.Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort Hamburg.
14.2 Gerichtsstand ist der Sitz von BSTD, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. BSTD ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
15. Änderungen/ Ergänzungen, Teilunwirksamkeiten
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform wobei Briefwechsel, Fax oder elektronische Übermittlung durch E-Mail genügt.
15.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer voranstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zwecks so weit wie möglich verwirklicht.
Stand 05-2018